Mittwoch, 3. Februar 2010

Belo Monte: Das Recht der Betroffenen auf Anhörung wird missachtet

Seit Beginn der Verhandlungen über den Bau von Belo Monte haben die Verantwortlichen indigener und traditioneller Gemeinschaften wie auch Umweltorganisationen ständig auf die Verletzung ihres Rechts auf Anhörung hingewiesen. Und es fand bisher auch keine offizielle Anhörung der 14 direkt und indirekt betroffenen indigenen Völker im Einzugsgebiet von Belo Monte durch den Nationalkongress statt. Diese Verweigerung der Partizipation ist eine Missachtung der Brasilianischen Verfassung, (Artikel 231), der Konvention 169 der ILO (Artikel 6), der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Indigenen Völker (Artikel 19).

Erst auf Drängen der indigenen Völker und von Anthropologen wurde von offizieller Seite eingeräumt, dass es im Projektgebiet von Belo Monte Höhlen gibt. Diese Stätten sind für die indigenen Gemeinschaften heilige Orte. Eine Zerstörung durch die Flutung bedeutet einen Bruch der Verfassung (Artikel 231).

Dokumente:

Verfassung der föderativen Republik Brasilien (Artikel 231, 232)

ILO-Abkommen 169

Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Indigenen Völker (Artikel 19)