Quelle: CIMI und FolhaOnline
Nachdem die am 12.4. in Altamira erwirkte einstweilige Verfügung der Aussetzung der Versteigerung des Wasserkraftwerks von Belo Monte am 16.4. vom Bundesgericht in Brasília aufgehoben wurden, erhebt die Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) erneut Einspruch, um die Absage beizubehalten.
Die Staatsanwaltschaft beklagt darin grobe Verfahrensmängel bei der durch die AGU erreichten Aufhebung der richterlichen Verfügung. Der komplexer Sachverhalt zu Belo Monte wurde nämlich nur innerhalb von 3 Stunden abgehandelt und das Urteil in einem 17-seitigen Dokument veröffentlicht. Dabei wurde die Presse vor der Bundesstaatsanwaltschaft informiert, was einen Gesetzesverstoß bedeutet.
Ein Sonderausschuss des TRF soll den Verlauf des Verfahrens im Hinblick auf formale Fehler überprüfen.
Die Versteigerung ist für diesen Dienstag 20 April geplant, aber die Uhrzeit wurde von der Nationalen Energieagentur Aneel noch nicht verlautbart.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft könnte der Antrag noch am Montag (19.4.) Nachmittag in einer Sitzung des Sonderausschusses des Gerichts (TRF) entschieden werden, an der 17 Richter teilnehmen. Normalerweise treffen sich diese Richter nur donnerstags, aber angesichts der Dringlichkeit könnte eine außerordentliche Sitzung einberufen werden.
Der Sprecher der TRF sagte auf Anfragen hin nur, dass es "heute noch irgend eine Entscheidung geben wird", ohne auf eine mögliche Abstimmung über die Beschwerde einzugehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 12.4. eine zweite Klage eingereicht, die bisher noch nicht entschieden wurde. Es ist auch möglich, dass noch vor der Versteigerung eine neuerliche Verfügung dagegen ausgesprochen wird.