Quelle: O Globo und FolhaOnline und UltimoSegundo, 19.4.2010
Das Bundesgericht von Pará setzte am Montag (19.) durch eine neue einstweilige Verfügung die Versteigerung des Wasserkraftwerken Belo Monte außer Kraft, die für Dienstag (20.) geplant war.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 8.4. in Altamira zwei Klagen eingebracht, eine wegen der Bedrohung der indigenen Gebiete durch das Kraftwerk und eine zweite wegen der Gewährung der umweltrechtlichen Lizenz durch das brasilianische Institut für Umweltfragen (IBAMA).
Dem ersten Antrag wurde am 12.4. stattgegeben und Belo Monte vorläufig gestoppt. Auf Einspruch der Generalanwaltschaft des Bundes (AGU) wurde jedoch diese erste Verfügung am 16.4. vom Regionalen Bundesgericht TRF1 in Brasília wieder aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat wegen Verfahrensfehler dagegen berufen.
Nun stoppte der Richter Antonio Carlos Almeida Campelo am Bundesgericht in Altamira zum zweiten Mal die Versteigerung von Belo Monte. Diese Anklageschrift ist umfangreicher als die vorherige und beruft sich auch auf Entscheidungen und Gesetze anderer Länder wie USA und Australien.
Sie geht von mehreren Rechtsverstößen bei der Erteilung der Vorlizenz aus und listet Widersprüche bei den von IBAMA (Brasilianisches Institut für Umwelt und erneuerbare natürliche Ressourcen) genehmigten Studien zu Belo Monte auf.
Allem voran sgte Campelo, die öffentlichen Anhörungen über das Projekt seien "bloße Szenarien" gewesen, und das Fehlen von sicheren Daten über das Projekt verletze das rechtliche Prinzip der Vorsorge.
Der Staatsanwalt zitierte eine Stellungnahme des IBAMA, unterzeichnet am selben Tag wie die Vorlizenz, in der es heißt, dass "es nicht genügend Studien gibt, um die ökologische Durchführbarkeit des Vorhabens zu garantieren und um die vorgebrachten Einwände von allen Seiten zu betrachten.“
Campelo sagte auch, dass der gesetzliche Ritus für Umwelt-Lizenzierungen unmittelbar vor der Lizenz zur Auktion noch eine Lizenz zur Installation des Vorhabens vorsieht. diese ist nicht erfolgt, was im krassen Gegensatz zu einer Verordnung des Nationalen Rates für Umweltfragen (CONAMA) stehe.
Die Generalanwaltschaft des Bundes (AGU) hat bereits Einspruch eingereicht. Das Regionale Bundesgericht der 1. Region (TRF1) wird damit befasst sein und ließ verlautbaren, dass eine Entscheidung nicht in den Abendstunden, sondern frühestens am Dienstag (20.) erfolgen könne.
Indigene Gruppen demonstrieren vor dem Sitz der staatlichen Indiobehörde FUNAI in Brasília und nennen Belo Monte einen "Verrat an den indigenen Völkern" und ein "Projekt Lulas und der Industrie".