Quelle: Agência Estado, 9.4.2010
Der Minister des Obersten Gerichtshofes (STF), Cezar Peluso, verweigerte gestern (8.4.) einen Antrag auf Habeas Corpus (Haftprüfung), der von den Anwälte des Großgrundbesitzers Vitalmiro Bastos de Moura ‚Bida’, angeklagt als Auftraggeber der Ermordung der US-amerikanischen Missionarin Dorothy Stang im Jahr 2005, eingebracht worden war. Die Verteidigung behauptete, dass durch die Verhaftung von Bida am 4. Februar 2007 die Menschenrechtskonvention verletzt wurde, weil der Freiheitsentzug des Angeklagten bereits vor dem Urteil des Strafverfahrens erfolgt war.
Bidas Anwälte forderten außerdem die Verschiebung des für 12.4. anberaumten Prozesses, was der Minister ebenfalls ablehnte. Am vergangenen Mittwoch waren die Verteidiger des Angeklagten nicht vor Gericht erscheint, weshalb der Prozess auf den 12.4. veschoben und öffentliche Verteidiger dafür bestimmt wurden. Die Anwälte hatten argumentiert, dass ein neuer Prozess ihres Mandanten erst stattfinden könne, wenn alle Einsprüche gegen vorhergehende Urteile entschieden worden seien.
Bida hat bereits drei Schöffengerichte hinter sich. Beim ersten wurde er im Mai 2007 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Er erhob Einspruch und bekam im Mai 2008 einen neuen Prozess, der mit seinem Freispruch endete. Der Gerichtshof von Pará (TJ-PA) jedoch hob wegen der Beweislast das Urteil auf und beantragte einen Prozess wegen Mordbeteiligung sowie Untersuchungshaft.
Dorothy Stang wurde 73-jährig mit sechs Schüssen in der Nähe Anapu umgebracht. Sie lebte mehr als 20 Jahren in der Region und hatte den Kleinbauern bei Problemen mit Großgrundbesitzern und illegalen Holzhändern geholfen.