Quelle: CIMI-Info 909, 15.4.2010
Zivilverfahren von CIMI
Neben der Bundesstaatsanwaltschaft hat auch der Indigene Missionsrat CIMI über seinen Anwalt am 16. März ein Zivilverfahren gegen das Wasserkraftwerk Belo Monte eingereicht. Für Paulo Machado Guimarães sind die Fragen, die hier vorgebracht werden, einzigartig. "Unabhängig von der durch IBAMA erteilten Lizenz und der administrative Abwicklung durch Aneel ist das Prozedere zur Nutzung der Wasserressourcen des Xingu zur Betreibung des AHE Belo Monte von Rechts wegen nichtig, weil es noch nicht geregelt ist, was allerdings in der Verfassung gefordert wird."
Solche Genehmigungen der Regierung setzen für die Nutzung der Wasserressourcen in indigenen Gebiete laut § 1 des Artikels 176 der Bundesverfassung ein allgemeines Gesetz voraus, das die spezifische Bedingungen für die Nutzung der Wasserressourcen in diesen Ländern regeln sollte und auch für Vorstudien und den Abbau von Mineralien erforderlich ist.
Diese gesetzlichen Vorschriften gibt es nicht und CIMI argumentiert, dass der Nationalkongress deshalb die Nutzung der Wasserressourcen in indigenen Gebieten nicht genehmigen kann. Folglich kann auch Aneel keine administrativen Maßnahmen zur Ausschreibung von Belo Monte treffen und noch weniger kann IBAMA für den Bau eine Lizenz erteilen.
Am 6. April behandelte der Bundesrichter in Altamira diese Klage. Er verlangte von IBAMA, Aneel und dem Bund eine Antwort zu diesem Vorwurf, bevor das Gutachten fällig wird. Die Frist beträgt 60 Tage.
Bundesgericht hebt Vorlizenz und Versteigerung von Belo Monte auf
Das Bundesgericht bestimmte gestern (14.4.) die Aufhebung der Lizenz für den Staudamm Belo Monte sowie die Absage der für nächsten Dienstag (20.4.) geplanten Auktion. Der Richter Antonio Carlos de Almeida Campelo gewährte eine einstweilige Verfügung (dringend), weil er "Gefahr eines irreparablen Schadens" mit der bevorstehenden Ausschreibung von Belo Monte verbunden sah.
Die Entscheidung ist das Ergebnis der Beurteilung einer von zwei öffentlichen Zivilklagen, eingebracht durch die Bundesstaatsanwaltschaftverfolger und betrifft Unrechtmäßigkeiten bei der Projektvergabe. Im Besonderen geht es um die im Artikel 176 der Bundesverfassung erforderliche und bisher fehlende Regelung für die Nutzung von Wasserkraft auf indigenem Gebiet.
"Es bleibt auf eindeutige Weise zu klären, dass das AHE Belo Monte die Wasserkraft in Gebieten nutzt, die von Indios bewohnt sind, die durch den Bau und die Entwicklung des Projekts direkt betroffen sind", sagte der Richter bei der Entscheidung.
Neben der Aussetzung der Vorlizenz und dem Stopp der Auktion stimmte der Richter auch weiteren von MPF geforderten Maßnahmen der MPF: IBAMA darf keine neuen Lizenzen ausstellen, Aneel muss eine neue Bekanntmachung unterlassen und BNDES-Bank sowie die Unternehmen Norberto Odebrecht, Camargo Corrêa, Andrade Gutierrez, Vale do Rio Doce, J Malucelli Seguradora, Fator Seguradora und UBF Seguros müssen „aufgeklärt“ werden.
Mit „Aufklärung“ meint der Richter, "dass sie sich bewusste sein sollen, dass, solange diese Klage nicht durch ein Gerichtsurteil geklärt ist, sie wegen Umweltkriminalität zur Verantwortung gezogen werden können." Im Falle der Nichteinhaltung der Entscheidung unterliegen die Unternehmen wie auch Aneel und IBAMA einer Strafe von R$ 1 Million, die den betroffenen indigenen Völker zugute kommen würden.
Weiters wartet die Staatsanwaltschaft im zweiten in der Vorwoche eingebrachten Fall auf ein Urteil, Unrechtmäßigkeiten bezüglich der Umweltlizenz zu Belo Monte betreffend.
Artikel 176 § 1 der Brasilianischen Verfassung von 1988:
... que estabelecerá as condições específicas quando essas atividades se desenvolverem em faixa de fronteira ou terras indígenas.
... sind besondere Regelungen einzurichten, wenn diese Aktivitäten (Bergwerk- und Wasserkraftprojekte) im Grenzstreifen oder in indigenen Gebieten durchgeführt werden.
SOLID, 23.4.2010
"Die Regierung lügt", sagen Vertreter der Kirche
Die Regierung von Brasiliens Präsident Lula da Silva will mit aller Macht im Amazonas-Gebiet das drittgrößte Kraftwerk der Erde bauen, ähnlich wie der Drei-Schluchten-Staudamm in China. Doch Umweltschützer, Vertreter der Kirchen und der Ureinwohner laufen gegen das gigantomanische Projekt Sturm: Die Zerstörungen wären enorm.