Quelle: Jornal do Brasil, 20.4.2010
Am Dienstg (20.4.) gegen Mittag verlautbarte der Präsident des regionalen Bundesgerichts der 1. Region (TRF-1), Jirair Meguerian, auch die Aufhebung der (zweiten) Verfügung zur Aussetzung der Versteigerung.
Luís Adams, Minister der AGU, betonte demonstrativ, dass IBAMA "die Beiträge aus den öffentlichen Anhörungen für die technischen Gutachten berücksichtigt habe."
Bezugnehmend auf die Wasserreduzierung in der Großen Kurve des Xingu stellte die AGU klar, die Studie "seien vollständig und ausreichend" und die minimale und maximale Wassermenge für die Navigation in dieser fraglichen Stelle stehe fest. Darüber hinaus wurden "Maßnahmen der Prävention, Schadensverminderung und Entschädigung getroffen und Umweltprogramme nach sozialen und ökologischen Standards eingerichtet, um die Ernährungssicherheit der Bevölkerung am Wasser, die Navigation in der Großen Kurve und die Nachhaltigkeit der Fischfauna zu gewährleisten".
Die AGU wies darauf hin, dass es gegenwärtig nicht um Fragen des Anlagenbaues ginge, sondern nur um die "Ausschreibung des Energiepotenzials für Wasserkraftvorhaben." Das heißt, die Lizenz gewährt „die Nutzung der allgemeinen Ressource der Wasserkraft, gemäß Gesetz 9.074/95, und betrifft nicht den Bau.“
Die ersten beiden einstweiligen Verfügungen, die von Richter Antonio Carlos Campelo gewährt und vom Präsidenten des TRF-1, Jira Meguerian, systematisch aufgehoben wurden, beziehen sich auf eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft (MPF) in Pará. Der Fall wird noch von der Sonderkommission des TRF-1 mit Sitz in Brasília, bestehend aus 17 von den 26 Richtern des Gerichts, behandelt werden.
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